Wir haben Antwort vom Bundesverfassungsgericht vom 22.09.2022, erhalten am 28.09.2022:

„(…) nach Ihren Ausführungen steht noch die Entscheidung über eine Anhörungsrüge aus. Die Verfassungsbeschwerde ist daher zunächst im Allgemeinen Register eingetragen und die weitere Bearbeitung zurückgestellt worden.“

Es handelt sich quasi um eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis darauf, dass der Ausgang unserer Anhörungsrüge, die wir zeitgleich an das OLG Celle richteten, abgewartet werden muss. Die Entscheidung des OLG Celle ist dann dem BVerfG binnen eines Monats nach Zugang vorzulegen. Danach wird das Verfassungsbeschwerdeverfahren fortgesetzt.

Betrifft Verfassungsbeschwerde vom 08.09.2022:

https://geldreformer.de/wp-content/uploads/20220908_Verfassungsbeschwerde_anonym.pdf

Klingt plausibel. Wir warten.

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