Die Hintergründe

Ende 2019 begann ein spannender Rechtsstreit zwischen der Münchner Hypothekenbank und Nicole W.

Mit Datum vom 08.09.2022 wurde eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerichtet. Die Beschwerdeführerin rügt hierbei, dass weder das Landgericht Hildesheim in erster noch das Oberlandesgericht Celle in zweiter Instanz Beweise dafür berücksichtigt haben, dass sich Banken für Kreditverträge nicht refinanzieren. Folglich entsteht ihnen kein Schaden, so dass die von der Beschwerdeführerin geforderte Nichtabnahmeentschädigung substanzlos ist. Sowohl das LG Hildesheim als auch das OLG Celle hielten die Beweise für nicht relevant und lehnten sich an höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH an, wonach Banken eine fiktive Schadensberechnungsmethode nutzen dürften, unabhängig davon, ob sie sich zur Bedienung des konkreten Darlehensvertrags refinanziert haben. Der BGH begründete seine Entscheidungen jedoch damit, dass er Darlehensgeber grundsätzlich vor wirtschaftlichen Schäden schützen wolle. Die Akzeptanz fiktiver Berechnungsmethoden erfolgte einzig aus Vereinfachungsgründen. Genau diese Intention entfällt jedoch unter Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Beweise. Demnach wurden die BGH-Urteile aus dem Kontext gerissen und sind nicht anwendbar. Eine Nichtberücksichtigung der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Beweise stellt demnach einen groben Verstoß gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG dar.

Das Urteil ist vollstreckbar. Der Gerichtsvollzieher möchte bereits 16kEUR plus 3kEUR Zinsen plus 3kEUR Anwaltskosten der Klägerseite einziehen. Die Prozesskosten, die Nicole W. bisher aus eigener Tasche bezahlt hat, belaufen sich auf 6-8kEUR. Es stehen derzeit also Kosten i.H.v. 28-30kEUR im Raum. Nicole W. wird weiterkämpfen für ihr Recht. Denn sie hat Recht! Ob sie es bekommt, bleibt abzuwarten.

Die Justiz arbeitet akkurat. Ihre Grundlage ist Recht und Gesetz. Da die Geldschöpfung privater Banken keine Rechtsgrundlage hat, ist diese juristisch angreifbar. Insbesondere dann, wenn Darlehensnehmer horrende Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen begleichen sollen, obwohl den entsprechenden Darlehensgebern kein Schaden entstanden ist. Dass ihnen kein Schaden entstanden ist, ist mehrfach belegt. Die Justiz kann und muss deshalb genutzt werden, um der ungerechtfertigten Bereicherung von Banken einen Riegel vorzuschieben.

Aus den Erkenntnissen der letzten zwei Jahre entwickelte sich das Konzept „Justiz fordert Banken heraus“, welches die Justiz in die Pflicht nehmen wird.

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