Antwort vom BVerfG vom 22.09.2022

Wir haben Antwort vom Bundesverfassungsgericht vom 22.09.2022, erhalten am 28.09.2022: „(…) nach Ihren Ausführungen steht noch die Entscheidung über eine Anhörungsrüge aus. Die Verfassungsbeschwerde ist daher zunächst im Allgemeinen Register eingetragen...